Handgepäck bis 56 x 36 x 23 cm

Aeroflot

Comfort und Economy Class – 1 Gepäckstück bis 10 kg (höchstens 115 cm als Summe aus Länge, Breite und Höhe). In der Summe drei Abmessungen dürfen 115 cm (55х40х20) nicht überschritten werden.

Business Class – 1 Gepäckstück bis 15 kg

Wichtig: Diese Bestimmung sind für die Flüge gültig, die von Aeroflot betrieben werden, sowie für die Codesharing-Flüge von Aeroflot, die von den Luftverkehrsgesellschaften „Aurora“, „Rossija“ betrieben werden.In der Summe drei Abmessungen dürfen 115 cm nicht überschritten werden.
Zusätzlich zu dem erlaubten Gepäck dürfen in die Passagierkabine folgende Gegenstände mitgenommen werden:

  • Damentasche/Aktenkoffer
  • Aktendeckel
  • Regenschirm
  • Gehstock
  • Blumenstrauß
  • Oberkleidung
  • Laptop, Fotokamera, Videokamera
  • Buch oder Magazine zum Lesen während des Fluges
  • Babynahrung für ein Kind für die Dauer des Fluges
  • Babyreisebett
  • Anzug in der Reisetasche
  • Gehhilfen
  • Einkauftasche mit Einkäufen aus einem Duty Free Geschäft

Die obigen Gegenstände werden nicht gewogen, unterliegen keine zollamtlichen Abfertigung sowie werden mit keinen Anhängern markiert.

Air China

Das tragbare Gepäck für internationale Flüge:
Das Gewicht des gebührenfreien tragbaren Gepäcks: die Passagiere mit Ticket in Erste Klasse/Business-Klasse dürfen zwei Gepäckstücke mit max. 8kg/Stk. pro Person haben;die Passagiere mit Ticket in Touristenklasse dürfen ein Gepäckstück mit max. 5kg/Stk. pro Person haben.

Das tragbare Gepäck für inländische Flüge:
Die Passagiere mit Ticket in Erste Klasse dürfen zwei Gepäckstücke mit max. 5kg/Stk. pro Person haben;die Passagiere mit Ticket in Business-Klasse/Touristenklasse dürfen ein Gepäckstück mit max. 5kg/Stk. pro Person haben.

Volumen:
Die Größe für jedes Gepäckstück darf die Länge von 55CM (21 Inch), die Breite von 40CM (15 Inch) und die Höhe von 20CM (7 Inch) nicht überschreiten.

Das Gepäck mit einer Größe über das obengenannte Gewicht, Anzahl und Volume sollte als aufgegebenes Gepäckabgefertigt werden.
Die folgenden Artikel sollten nicht als Gepäck oder im Gepäck abtransportiert werden und auch nicht als gebührenfreies tragbares Gepäck in die Flugzeugkabine gebracht werden:
Gefahrgut, Schußwaffe (ausschließlich Jagdgewehr und Sportwaffe), Militärausrüstung und Polizeiausrüstung (einschließlich Hauptkomponenten), kontrolliertes Messer, lebende Tiere, frische und leicht verderbliche Waren mit einem ausgeprägten Geruch (wie Meeresfrüchte, Durian, etc.).

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